Gremien

Als Schule sind wir auf die Mitarbeit und Unterstützung unserer Elternschaft angewiesen. Möglichkeiten der Elternmitwirkung sind:

1. Klassenelternrat
2. Schulelternrat
3. Gesamtkonferenz
4. Schulvorstand

1. Klassenelternrat:
Die Erziehungsberechtigten einer Klasse wählen für einen Zeitraum von zwei Jahren den Vorsitzenden der Klasse sowie dessen Stellvertreter. Im Schuljahr 2019/2020 finden Wahlen in den Klasse 1 und 3 statt. Die Elternsprecher vertreten die Elterninteressen innerhalb ihrer Klasse gegenüber den Lehrern und der Schulleitung und kümmern sich um Organisatorisches, wie z. B. Klassenfeste. Darüber hinaus nehmen sie gemeinsam mit einem dritten Vertreter, der ebenfalls in der Klasse gewählt wird, an Klassen- und Zeugniskonferenzen teil.

2. und 3. Schulelternrat und Gesamtkonferenz
Die Vorsitzenden der Klassenelternschaft bilden den Schulelternrat. Dieser wiederum wählt aus seinen Reihen vier Vertreter(innen)  für die Gesamtkonferenz. An unserer Schule sind sie für zwei Jahre gewählt.

Die Gesamtkonferenz entscheidet z. B. über:
1. Schulprogramm
2. Schulordnung
3. Geschäfts- und Wahlordnungen
4. Grundsätze für Leistungsbewertungen und -beurteilungen
5. Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.

4. Schulvorstand
Im Schulvorstand wirken die Schulleiterin, vier Lehrkräfte und vier Erziehungsberechtigte zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätssicherung zu gestalten. Auch Erziehungsberechtigte, die nicht dem Schulelternrat angehören, können in den Schulvorstand gewählt werden.

Der Schulvorstand entscheidet z. B. über:
1. Verwendung von Haushaltsmitteln
2. Anträge auf Genehmigung einer besonderen Organisation oder Schulversuchen
3. Ausgestaltung der Stundentafel
4. Durchführung von Projekten
5. Werbung und Sponsoring
6. Jährliche Überprüfung der Arbeit in der Schule

Alle Entscheidungenn müssen hierbei im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben liegen.